Kanzlerin Merkel nannte das Böhmermann-Gedicht über den türkischen Präsidenten Erdogan "bewusst verletzend". Jetzt ärgert sie sich über die eigene Äußerung. Ihre Entscheidung über die Ermächtigung zur Strafverfolgung verteidigt sie aber.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat einen Fehler im Umgang mit der Affäre um das umstrittene Gedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan eingeräumt. Die Ermächtigung für Ermittlungen gegen Böhmermann sei richtig, aber sie ärgere sich darüber, dass sie vorher das Gedicht als "bewusst verletzend" bezeichnet habe, sagte Merkel. Damit sei der Eindruck entstanden, dass ihre persönliche Bewertung etwas zähle: "Das war im Rückblick betrachtet ein Fehler."
Merkel hatte in der vergangenen Woche der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung erteilt, gegen den ZDF-Moderator weiter zu ermitteln. Die Mainzer Ankläger - dort hat das ZDF seinen Sitz - hatten bereits kurz nach der Ausstrahlung des Schmähgedichts über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wie rechtlich vorgesehen mit Ermittlungen nach diesem Paragrafen begonnen.In einem als Schmähkritik betitelten Gedicht hatte Böhmermann in seiner satirischen ZDF-Show "Neo Magazin Royale" über den türkischen Präsidenten gespottet. Er hatte dabei deutlich gemacht, dass er dies bewusst tue, um die Grenzen von Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit aufzuzeigen. Das ZDF hatte den Beitrag später aus der Mediathek genommen, stellte sich in dem Rechtsstreit jedoch hinter den Moderator. "Wir gehen mit ihm durch alle Instanzen", Intendant Thomas Bellut dem SPIEGEL.
Die Entscheidung der Kanzlerin war in Deutschland und international kritisiert worden und hatte auch in der Regierung für erhebliche Kontroversen gesorgt. Grundlage für die Ermittlungen ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB). Demnach muss, wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen.
Die Entscheidung der Kanzlerin war in Deutschland und international kritisiert worden und hatte auch in der Regierung für erhebliche Kontroversen gesorgt. Grundlage für die Ermittlungen ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB). Demnach muss, wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen.
No hay comentarios:
Publicar un comentario