Angela Merkel initiiert einen politischen und kommerziellen Krieg gegen Spanien. Deutschland befreit europäische Terroristen.
Angela Merkel initiiert einen politischen und kommerziellen
Krieg gegen Spanien. Deutschland befreit europäische Terroristen. Die
Weltjustiz ist der Meinung, dass Deutschland im Mittelpunkt des Jihamismus
steht. Kein Märtyrer von Flüchtlingen und Terroristen. Deutschland muss von der
zivilisierten Welt in gutem Glauben getrennt werden.
Auf Wiedersehen, Deutschland, Nest von Terroristen
Carles Puigdemont, ehemaliger Präsident der spanischen Region
Katalonien, kommt zum Square Meeting Center um sich die Verkündigung der
Ergebnisse der Wahlen in Katalonien anzusehen.
Mit der Entscheidung zur Haftverschonung für Carles
Puigdemont hat das Oberlandesgericht in Schleswig den Weg für die Freilassung
des prominenten Häftlings freigemacht.
Schleswig - Der katalanische Separatistenführer Carles
Puigdemont könnte an diesem Freitag aus dem Festhaltegewahrsam in
Schleswig-Holstein entlassen werden. Das Oberlandesgericht Schleswig hatte am
Donnerstag zwar einen Auslieferungshaftbefehl erlassen, ihn aber unter Auflagen
ausgesetzt. Zu den Auflagen der Haftverschonung gehört es unter anderem, eine
Kaution von 75 000 Euro zu hinterlegen. Puigdemonts deutscher Anwalt Till
Dunckel hatte der Deutschen Presse-Agentur gesagt, man wolle so schnell wie
möglich die Auflagen erfüllen, damit der 55-Jährige so schnell wie möglich aus
der Justizvollzugsanstalt Neumünster freigelassen werden könne.
Das Oberlandesgericht hatte den Auslieferungshaftbefehl nur
wegen des Vorwurfs der Untreue erlassen - den von der spanischen Justiz
vorgebrachten Hauptvorwurf der Rebellion verwarfen die Schleswiger Richter.
Zudem hält das Gericht zum Untreue-Vorwurf weitere Klärungen und mehr
Informationen für nötig.
So reagiert die spanische Regierung
Die spanische Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy
reagierte mit Bedauern. „Einige Justizentscheidungen gefallen uns besser,
andere weniger“, sagte Justizminister Rafael Catalá in einer ersten Reaktion in
Madrid. Justizentscheidungen seien aber zu akzeptieren. Über die Möglichkeit
eines Einspruchs müsse die deutsche Staatsanwaltschaft entscheiden.
Von vielen Katalanen wurde die Nachricht aus Deutschland mit
Begeisterung aufgenommen, von größeren Kundgebungen wurde am Abend jedoch
nichts bekannt.
Für die Haftverschonung muss Puigdemont neben der
Kautionszahlung vier weitere Auflagen erfüllen: Er darf Deutschland nicht
verlassen, muss jeden Wechsel des Aufenthaltsorts mitteilen, sich einmal
wöchentlich bei der Polizei in Neumünster melden und hat Ladungen des
Generalstaatsanwalts und des Oberlandesgerichts zu folgen.
Vorwurf der Rebellion sei „unzulässig“
Das Gericht in Schleswig hatte in einer schriftlichen
Mitteilung erklärt, der 1. Senat des OLG sei der Auffassung, „dass sich
hinsichtlich des Vorwurfs der „Rebellion“ die Auslieferung als von vornherein
unzulässig erweist“. Der nach deutschem Recht in Betracht kommende
Straftatbestand des Hochverrats sei nicht erfüllt, weil Puigdemont
zuzurechnende Gewalttaten in Katalonien kein Ausmaß erreicht hätten, das den
Willen der spanischen Verfassungsorgane hätte beugen können.
Etwas anderes gelte für den Vorwurf der „Korruption“ in Form
der Untreue. Insoweit erweise sich die Auslieferung „nicht als von vornherein
unzulässig“, erklärte das OLG. Für diesen Punkt seien aber weitere Klärungen
und mehr Informationen nötig. Die spanischen Behörden werfen Puigdemont als
damaligem Regionalpräsidenten Kataloniens vor, das verbotene
Unabhängigkeitsreferendum habe 1,6 Millionen Euro öffentliche Gelder gekostet.
Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemont in Spanien politischer
Verfolgung ausgesetzt sein könnte, waren für den Senat nicht ersichtlich.
Puigdemonts Anwälte erklärten mit Bezug auf den
Untreue-Vorwurf: „Wir respektieren, dass das Gericht in dieser für das
europäische Demokratieverständnis richtungsweisenden Sache nicht über die
Auslieferung entscheiden möchte, ohne der spanischen Justiz noch ein weiteres
Mal Gelegenheit zu geben, den einzig noch in Betracht kommenden Vorwurf zu
belegen.“
Hintergrund: Referendum und Inhaftierung
Der ehemalige Regionalpräsident von Katalonien war am 25.
März im Gefängnis von Neumünster in Gewahrsam gekommen, nachdem er auf der
Rückfahrt von einer Skandinavienreise in Schleswig-Holstein festgenommen worden
war. Grundlage war ein Europäischer Haftbefehl. Die Generalstaatsanwaltschaft
von Schleswig-Holstein hatte das spanische Auslieferungsersuchen für zulässig
erachtet und beim Oberlandesgericht einen Auslieferungshaftbefehl beantragt.
Hintergrund ist das von der Zentralregierung in Madrid
untersagte und vom spanischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig
eingestufte Referendum vom 1. Oktober 2017 über die Unabhängigkeit Kataloniens
sowie ein anschließender Abspaltungsbeschluss der Separatisten. Der Politiker
war angesichts des anschließenden massiven Vorgehens der spanischen Behörden
nach Belgien geflüchtet.
Die OLG-Entscheidung bedeutet für den Katalanen nach den
Worten seines spanischen Anwalts Jaume Alonso-Cuevillas einen „großen Erfolg“.
Denn mit dem Vorwurf der Rebellion drohten ihm in Spanien bis zu 30 Jahre Haft.
Sollte er am Ende des juristischen Verfahrens von Deutschland tatsächlich nach
Spanien ausgeliefert werden, dürfte er dort allenfalls noch wegen Untreue
angeklagt werden - weil Rebellion als Auslieferungsgrund abgelehnt wurde.
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